
Seit 2003 erfolgreich im Rontal als Fahrlehrer unterwegs. Mit meiner langjährigen Erfahrung, helfe ich zukünftigen Lenker/innen sicher, effizient und erfolgreich durch die Führerscheinprüfung.
Automat
Eine Lektion Auto im 10er Abo
CHF 90.-
Eine Lektion Auto ohne Abo
CHF 95.-
Einmalige Versicherung / Administration CHF 100.-
Prüfungspauschale für 150 Minuten CHF 240.-

Hier finden Sie alle Informationenbezüglich Lernfahrausweis, sowie den zu erfüllenden Bedingungen
https://strassenverkehrsamt.lu.ch/Strassenverkehr/fuehrer_und_lerner/lernfahrausweis
Kategorie B:
Mindestalter 17 Jahre.
Wird der Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erworben, ist die praktische Führerprüfung frühestens nach einem Jahr Lernphase möglich.
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie der Kurs Verkehrskunde, die praktische Grundschulung für Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung, praktische Prüfung) gelten neu ab 01.01.2021 grundsätzlich unbefristet.
Bei privaten Lehrnfahrten muss die Handbremse von der Begleitperson leicht erreichbar sein. Elektrische Handbremsen sind nur zugelassen, wenn sie in der Wirkungsweise mit den herkömmlichenHandbremsen vergleichbar sind.
Die meisten neuen Autos verfügen zwar über eine Elektrische Handbremse in der Mitte, jedoch sind Lernfahrten mit den meisten davon gar nicht erlaubt. Die elektronische Handbremse muss dosierbar sein und das Auto bis zum Stillstand bringen ohne sich durch die Betätigung des Gaspedals wieder zu lösen. Geht dies nicht, ist die Lernfahrt verboten!
Eine Bestätigung der Markenvertretung ist bei jeder Lehrnfahrt mit zu führen und auszuweisen !
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrschule Rolf Selm
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Fahrausbildung, einem Kurs oder einer Veranstaltung der Fahrschule Rolf Selm anerkennt der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich.
2. Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach modernen methodischen und didaktischen Grundsätzen.
Die Fahrschule Rolf Selm verpflichtet sich, dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu vermitteln, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sowie der entsprechenden Verordnungen entspricht.
3. Absenzen
Bei Nichterscheinen zu Fahrstunden, Kursen oder Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Nichtbezahlung oder Rückerstattung der Kurskosten oder Fahrstunden.
Versäumte Fahrstunden oder Kurstage können grundsätzlich nicht nachgeholt werden, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
4. Abmeldung / Annullation
4.1 Kurse
Erfolgt eine Abmeldung weniger als sieben (7) Tage vor Kursbeginn, werden 100 % der Kurskosten in Rechnung gestellt.
4.2 Fahrstunden
Fahrstunden sind mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich (per E-Mail, SMS oder WhatsApp) abzusagen.
Bei nicht erfolgter oder verspäteter Abmeldung wird der volle Preis der jeweiligen Lektion bzw. Doppellektion verrechnet.
4.3 Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen ist eine Abmeldung nicht möglich.
4.4 Krankheit oder Unfall
Bei Krankheit oder Unfall können versäumte Fahrstunden oder Kurstage ausschliesslich gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und nach Möglichkeit nachgeholt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Nachholen besteht nicht. Die Fahrschule Rolf Selm ist nicht verpflichtet, Ersatztermine anzubieten.
5. Kurs- und Unterrichtsausschluss
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Kurs oder Unterricht auszuschliessen. Gegen einen Ausschluss besteht kein Rekursrecht.
Bei Zweifeln an der Fahr- oder Unterrichtsfähigkeit (z. B. infolge Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsums, Übermüdung, Konzentrationsmangel oder gesundheitlicher Einschränkungen) kann der Unterricht jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen oder verweigert werden.
In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Lektionen oder Kursteile.
6. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungsart
Fahrstunden und Kurse sind grundsätzlich im Voraus und bar zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 10er-Abonnement
Bei Vereinbarung eines 10er-Abonnements muss dieses spätestens bei der 4. Lektion vollständig bezahlt sein.
Erfolgt keine Zahlung, werden ab der 5. Lektion keine weiteren Fahrstunden durchgeführt, diese jedoch vollumfänglich verrechnet. Die Fahrausbildung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang fortgesetzt.
6.3 Rückvergütungsansprüche
Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur bis spätestens drei (3) Monate nach der letzten Fahrlektion. Danach verfällt der Anspruch.
6.4 Administrations- und Mahngebühren
Eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 100.– ist ab der ersten Lektion fällig.
Für Rechnungen oder Mahnungen wird pro Zustellung eine Gebühr von CHF 20.– erhoben.
7. Organisation und Durchführung
Jeder Fahrschüler bzw. jede Fahrschülerin ist selbst verantwortlich, mündlich vereinbarte Fahrtermine korrekt zu notieren.
Nicht oder falsch eingetragene Termine werden zu 100 % verrechnet.
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Kurse oder Veranstaltungen abzusagen oder zu annullieren, insbesondere wenn die definierte Mindestteilnehmerzahl von zwei (2) Personen nicht erreicht wird.
Bereits bezahlte Kurs- oder Unterrichtsgebühren werden rückerstattet oder angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Versicherung und Haftungsausschluss
Für Kurse, Fahrstunden und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für entstandene Schäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die An- und Rückreise erfolgt ebenfalls auf eigene Verantwortung.
Für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt die Fahrschule Rolf Selm keine Haftung.
Den Fahrschülern wird dringend empfohlen, eine Fremdlenkerversicherung abzuschliessen (Kosten ca. CHF 30.– bis CHF 70.– pro Jahr).
9. Tarife
Die aktuellen Preise sind auf der Website www.fahrschule-rolf.ch veröffentlicht.
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und ohne Vorankündigung anzupassen. Massgebend ist stets der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Tarif.
10. Verkehrsverstösse
Verkehrsverstösse, insbesondere Bussgelder (z. B. Geschwindigkeitsbussen), werden ab der 10. Fahrlektionvollumfänglich (100 %) dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin belastet.
11. Ausweise und Bewilligungen
Fahrschüler und Kursteilnehmer sind verpflichtet, alle für den Unterricht erforderlichen Ausweise und Bewilligungen (insbesondere den Lernfahrausweis) während des Unterrichts mitzuführen und unaufgefordert vorzuweisen.
Kann ein erforderlicher Ausweis nicht vorgelegt werden, wird die Fahrstunde nicht durchgeführt, jedoch zu 100 % verrechnet.
Für daraus entstehende rechtliche oder administrative Folgen übernimmt die Fahrschule Rolf Selm keine Haftung.
12. Administrationspauschale
Pro Schüler und Kategorie wird einmalig eine Administrationspauschale erhoben.
Die Höhe der Pauschale ist auf der Website www.fahrschule-rolf.ch geregelt.
13. Haftung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegenüber der Fahrschule Rolf Selm, deren Mitarbeitenden sowie beigezogenen Hilfspersonen bestehen ausschliesslich, sofern der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
In diesem Fall ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, der aus dem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten resultiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Während der praktischen Prüfungsfahrt werden sämtliche Bussen, Fahrzeugschäden sowie daraus entstehende Kosten zu 100 % dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin belastet.
14. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt in der Regel durch die Fahrschule Rolf.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Fahrschülerin oder des Fahrschülers kann die praktische Führerprüfung jedoch bis zu zweimal selbstständig angemeldet und durchgeführt werden, ohne Bestätigung oder Ausbildungsnachweis der Fahrschule Rolf.
In diesen Fällen ist die praktische Führerprüfung zwingend mit einem privaten, vorschriftsgemässen Fahrzeug zu absolvieren. Die Fahrschule Rolf übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung oder Haftung.
15. Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
Montag – Donnerstag:
07.00–12.00 Uhr / 13.30–19.00 Uhr
Freitag:
07.00–12.00 Uhr / 13.30–17.00 Uhr
Samstag:
08.00–12.00 Uhr
16. Änderungen der AGB
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin mit der jeweils gültigen Fassung der AGB einverstanden.
AGB erstellt: Buchrian, 01.01.2026

Motorrad Auffrischungskurse und Fahrtraining ab 2 Teilnehmer nur CHF 60.- pro Person
Unsere Kurse sind freiwillig, aber eine großartige Ergänzung zu deiner Fahrausbildung.Wenn du dich auf dem Motorrad noch unsicher fühlst oder eine intensivere Prüfungsvorbereitung möchtest, empfehlen wir dir unsere Kurse wärmstens – für mehr Sicherheit, Fahrspaß und Selbstvertrauen!
Mindestalter 15 Jahre
Kleinmotorräder (vmax 45 km/h) Dauerleistung max. 4 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Mindestalter 16 Jahre
Motorräder bis 125 cm3 max. 11 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Motorräder max. 35 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A: Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren.
Eine Lektion Motorrad á 45 Min.
CHF 90.-
Grundkurs nicht bei mir absolviert
CHF 95.-
Eine Lektion Motorrad mit (2 Personen) je
CHF 60.-
Grundkurs 1+2 und 3 für alle Motorräder
CHF 500,-
Motoversicherung ist Sache der Teilnehmer
Grundkurs 3 (4 Stunden)
CHF 180.-
Bitte bei der Anmeldung vermerken, dass nur 4 Stunden absolviert werden müssen !
( Das betrifft der Kursteil 3)

Hier finden Sie alle Informationenbezüglich Lernfahrausweis, sowie den zu erfüllenden Bedingungen
https://strassenverkehrsamt.lu.ch/Strassenverkehr/fuehrer_und_lerner/lernfahrausweis
MINDESTALTER UND KATEGORIEN:
Kategorie A:
Ein Direkteinstieg ist grundsätzlich nicht mehr möglich (Ausnahmen: Motorradmechaniker, Polizei, Verkehrsexperten).
Vorbesitz Kat. A max. 35 kW und zwei Jahre klaglose Fahrpraxis - Lernfahrausweis erforderlich - Gültigkeit 12 Monate.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen und einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg.
Motorräder mit Doppelräder sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.
Kategorie A (max 35 kW):
Mindestalter 18 Jahre
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate - nach Abschluss PGS - 12 Monate Verlängerung.
Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Bei Vorbesitz der neurechtlichen Kat. A1 – 12 Monate.
Bei Vorbesitz der altrechtlichen Kat. A1 – 4 + 12 Monate, in diesem Fall muss PGS 3 (4 Stunden) nachgeholt werden.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1, max. 35 kW und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von max. 0.20 kW/kg.
Motorräder mit Doppelräder sind als Prüfungsfahrzeug nicht zulässig!
Übergangsrecht:
Wer den Lernfahrausweis bis am 31.12.2020 erworben hat und vor dem 30.06.2021 im Besitz des entsprechenden Führerausweises ist, kann nach zweijähriger, klagloser Fahrpraxis den Führerausweis Kat. A offen ohne praktische Führerprüfung beantragen.
Wer vor dem 01.01.2021 im Besitz des Führerausweises Kat. A1 und des Lernfahrausweises Kat. A max. 35kW ist, muss ab 01.01.2021 auch nur noch 4 Stunden PGS besuchen (ab 01.01.2021 gibt es Kurs 2a nicht mehr).
Kategorie A1:
Mindestalter 15 Jahre – Kleinmotorräder (vmax 45 km/h) Dauerleistung max. 4 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate nach Abschluss PGS (12 Stunden) – 12 Monate Verlängerung.
Prüfungsfahrzeug: Ein Kleinmotorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwa-gen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30km/h und eine Nenn- bzw. Dauerleistung von max. 4 kW.
Doppelräder und dreirädrige Kleinmotorräder sind als Prüfungsfahrzeuge nicht zulässig.
Mindestalter 16 Jahre – Motorräder bis 125 cm3 max. 11 kW. Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate nach Abschluss PGS (12 Stunden) – 12 Monate Verlängerung.
Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h ohne Doppelräder.
Kleinmotorräder sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig, ausgenommen Personen die den Lernfahrausweis vor dem 16. Geburtstag erworben haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrschule Rolf Selm
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Fahrausbildung, einem Kurs oder einer Veranstaltung der Fahrschule Rolf Selm anerkennt der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich.
2. Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach modernen methodischen und didaktischen Grundsätzen.
Die Fahrschule Rolf Selm verpflichtet sich, dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu vermitteln, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sowie der entsprechenden Verordnungen entspricht.
3. Absenzen
Bei Nichterscheinen zu Fahrstunden, Kursen oder Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Nichtbezahlung oder Rückerstattung der Kurskosten oder Fahrstunden.
Versäumte Fahrstunden oder Kurstage können grundsätzlich nicht nachgeholt werden, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
4. Abmeldung / Annullation
4.1 Kurse
Erfolgt eine Abmeldung weniger als sieben (7) Tage vor Kursbeginn, werden 100 % der Kurskosten in Rechnung gestellt.
4.2 Fahrstunden
Fahrstunden sind mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich (per E-Mail, SMS oder WhatsApp) abzusagen.
Bei nicht erfolgter oder verspäteter Abmeldung wird der volle Preis der jeweiligen Lektion bzw. Doppellektion verrechnet.
4.3 Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen ist eine Abmeldung nicht möglich.
4.4 Krankheit oder Unfall
Bei Krankheit oder Unfall können versäumte Fahrstunden oder Kurstage ausschliesslich gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und nach Möglichkeit nachgeholt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Nachholen besteht nicht. Die Fahrschule Rolf Selm ist nicht verpflichtet, Ersatztermine anzubieten.
5. Kurs- und Unterrichtsausschluss
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Kurs oder Unterricht auszuschliessen. Gegen einen Ausschluss besteht kein Rekursrecht.
Bei Zweifeln an der Fahr- oder Unterrichtsfähigkeit (z. B. infolge Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsums, Übermüdung, Konzentrationsmangel oder gesundheitlicher Einschränkungen) kann der Unterricht jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen oder verweigert werden.
In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Lektionen oder Kursteile.
6. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungsart
Fahrstunden und Kurse sind grundsätzlich im Voraus und bar zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 10er-Abonnement
Bei Vereinbarung eines 10er-Abonnements muss dieses spätestens bei der 4. Lektion vollständig bezahlt sein.
Erfolgt keine Zahlung, werden ab der 5. Lektion keine weiteren Fahrstunden durchgeführt, diese jedoch vollumfänglich verrechnet. Die Fahrausbildung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang fortgesetzt.
6.3 Rückvergütungsansprüche
Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur bis spätestens drei (3) Monate nach der letzten Fahrlektion. Danach verfällt der Anspruch.
6.4 Administrations- und Mahngebühren
Eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 100.– ist ab der ersten Lektion fällig.
Für Rechnungen oder Mahnungen wird pro Zustellung eine Gebühr von CHF 20.– erhoben.
7. Organisation und Durchführung
Jeder Fahrschüler bzw. jede Fahrschülerin ist selbst verantwortlich, mündlich vereinbarte Fahrtermine korrekt zu notieren.
Nicht oder falsch eingetragene Termine werden zu 100 % verrechnet.
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Kurse oder Veranstaltungen abzusagen oder zu annullieren, insbesondere wenn die definierte Mindestteilnehmerzahl von zwei (2) Personen nicht erreicht wird.
Bereits bezahlte Kurs- oder Unterrichtsgebühren werden rückerstattet oder angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Versicherung und Haftungsausschluss
Für Kurse, Fahrstunden und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für entstandene Schäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die An- und Rückreise erfolgt ebenfalls auf eigene Verantwortung.
Für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt die Fahrschule Rolf Selm keine Haftung.
Den Fahrschülern wird dringend empfohlen, eine Fremdlenkerversicherung abzuschliessen (Kosten ca. CHF 30.– bis CHF 70.– pro Jahr).
9. Tarife
Die aktuellen Preise sind auf der Website www.fahrschule-rolf.ch veröffentlicht.
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und ohne Vorankündigung anzupassen. Massgebend ist stets der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Tarif.
10. Verkehrsverstösse
Verkehrsverstösse, insbesondere Bussgelder (z. B. Geschwindigkeitsbussen), werden ab der 10. Fahrlektionvollumfänglich (100 %) dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin belastet.
11. Ausweise und Bewilligungen
Fahrschüler und Kursteilnehmer sind verpflichtet, alle für den Unterricht erforderlichen Ausweise und Bewilligungen (insbesondere den Lernfahrausweis) während des Unterrichts mitzuführen und unaufgefordert vorzuweisen.
Kann ein erforderlicher Ausweis nicht vorgelegt werden, wird die Fahrstunde nicht durchgeführt, jedoch zu 100 % verrechnet.
Für daraus entstehende rechtliche oder administrative Folgen übernimmt die Fahrschule Rolf Selm keine Haftung.
12. Administrationspauschale
Pro Schüler und Kategorie wird einmalig eine Administrationspauschale erhoben.
Die Höhe der Pauschale ist auf der Website www.fahrschule-rolf.ch geregelt.
13. Haftung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegenüber der Fahrschule Rolf Selm, deren Mitarbeitenden sowie beigezogenen Hilfspersonen bestehen ausschliesslich, sofern der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
In diesem Fall ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, der aus dem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten resultiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Während der praktischen Prüfungsfahrt werden sämtliche Bussen, Fahrzeugschäden sowie daraus entstehende Kosten zu 100 % dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin belastet.
14. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt in der Regel durch die Fahrschule Rolf.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Fahrschülerin oder des Fahrschülers kann die praktische Führerprüfung jedoch bis zu zweimal selbstständig angemeldet und durchgeführt werden, ohne Bestätigung oder Ausbildungsnachweis der Fahrschule Rolf.
In diesen Fällen ist die praktische Führerprüfung zwingend mit einem privaten, vorschriftsgemässen Fahrzeug zu absolvieren. Die Fahrschule Rolf übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung oder Haftung.
15. Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
Montag – Donnerstag:
07.00–12.00 Uhr / 13.30–19.00 Uhr
Freitag:
07.00–12.00 Uhr / 13.30–17.00 Uhr
Samstag:
08.00–12.00 Uhr
16. Änderungen der AGB
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin mit der jeweils gültigen Fassung der AGB einverstanden.
AGB erstellt: Buchrian, 01.01.2026

Die Fahrschule Rolf ist seit dem Jahr 2006 bekannt für seine Motorradkurse.
Mit Professionalität und einer grossen Methodenvielfalt, einen sicheren Einstieg in den Strassenverkehr
Zusätzlich biete ich jeden Monat Verkehrsuntericht in Luzern und Ebikon an.






effizienter, leicht verständlicher und bedarfsgerechter Fahrunterricht.
Im Jahre 2003 habe ich mich erfolgreich zum Fahrlehrer ausbilden lassen. Danach konnte ich einige Erfahrungen bei diversen Fahrlehrer sammeln. Drei Jahre später habe ich mich entschieden, mein Angebot zu erweitern. Als passionierter Motorradfahrer lag es nahe, mich als Motorradfahrlehrer auszubilden, seither biete ich auch Motorrad Fahrkurse an und konnte mich auch in diesem Gebiet sehr gut etablieren. Im Jahr 2007 entschied ich mich für meine Selbständigkeit.
Ehemalige Fahrschüler beschreiben mich als ruhig, geduldig, fokussiert und fordernd aber nicht überfordernd. Mit viel Freude und Humor bin ich bestrebt, Menschen wie Dich sicher und schnell zum Führerausweis zu bringen. Jede/r Fahrschüler/in ist einzigartig. Ich passe meinen Fahrunterricht individuell den Fahrschüler an, mir ist wichtig, dass Spass und Freude am Fahren nicht auf der Strecke bleiben.