
Seit 2003 erfolgreich im Rontal als Fahrlehrer unterwegs. Mit meiner langjährigen Erfahrung, helfe ich zukünftigen Lenker/innen sicher, effizient und erfolgreich durch die Führerscheinprüfung.
Automat
Eine Lektion Auto im 10er Abo
CHF 90.-
Eine Lektion Auto ohne Abo
CHF 95.-
Einmalige Versicherung / Administration CHF 100.-
Prüfungspauschale für 150 Minuten CHF 240.-

Hier finden Sie alle Informationenbezüglich Lernfahrausweis, sowie den zu erfüllenden Bedingungen
https://strassenverkehrsamt.lu.ch/Strassenverkehr/fuehrer_und_lerner/lernfahrausweis
Kategorie B:
Mindestalter 17 Jahre.
Wird der Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erworben, ist die praktische Führerprüfung frühestens nach einem Jahr Lernphase möglich.
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie der Kurs Verkehrskunde, die praktische Grundschulung für Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung, praktische Prüfung) gelten neu ab 01.01.2021 grundsätzlich unbefristet.
Bei privaten Lehrnfahrten muss die Handbremse von der Begleitperson leicht erreichbar sein. Elektrische Handbremsen sind nur zugelassen, wenn sie in der Wirkungsweise mit den herkömmlichenHandbremsen vergleichbar sind.
Die meisten neuen Autos verfügen zwar über eine Elektrische Handbremse in der Mitte, jedoch sind Lernfahrten mit den meisten davon gar nicht erlaubt. Die elektronische Handbremse muss dosierbar sein und das Auto bis zum Stillstand bringen ohne sich durch die Betätigung des Gaspedals wieder zu lösen. Geht dies nicht, ist die Lernfahrt verboten!
Eine Bestätigung der Markenvertretung ist bei jeder Lehrnfahrt mit zu führen und auszuweisen !
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrschule Rolf Selm
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Fahrausbildung, einem Kurs oder einer Veranstaltung der Fahrschule Rolf Selm kommt ein Ausbildungsvertrag zustande. Die vor Vertragsabschluss zugänglich gemachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen Bestandteil des Vertrags. Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler bestätigt mit der Anmeldung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und zu akzeptieren. Bei minderjährigen Personen bleiben die gesetzlichen Anforderungen an die Zustimmung der
gesetzlichen Vertretung vorbehalten.
2. Ausbildung
Die Fahrschule Rolf Selm bietet eine fachgerechte Ausbildung nach anerkannten methodischen und didaktischen Grundsätzen sowie den anwendbaren schweizerischen Strassenverkehrsvorschriften an. Der Unterricht orientiert sich am individuellen Ausbildungsstand. Eine bestimmte Anzahl Fahrlektionen oder das Bestehen der theoretischen oder praktischen Führerprüfung wird nicht garantiert.
3. Absenzen
Vereinbarte Fahrstunden und gebuchte Kurse sind verbindlich. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung können Ausfall- bzw. Annullationskosten gemäss Ziffer 4 im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben werden. Bei Ausfällen, welche die Fahrschule zu vertreten hat, werden nicht erbrachte Leistungen nachgeholt oder bereits bezahlte Entgelte zurückerstattet; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Abmeldung und Annullation
4.1 Kurse: Bei einer Abmeldung weniger als sieben Kalendertage vor Kursbeginn können bis zu 100 % der vereinbarten Kurskosten als Annullationsentschädigung verlangt werden.
4.2 Fahrstunden: Fahrstunden sind mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn schriftlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp abzusagen. Bei verspäteter Abmeldung oder Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallentschädigung bis zur Höhe des vereinbarten Lektionstarifs verlangt werden.
4.3 Vereinbarte Fahrstunden können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Sonntage und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung der 48-Stunden-Frist nicht berücksichtigt. Bei einer verspäteten Absage oder bei Nichterscheinen wird die Fahrstunde vollständig verrechnet.
4.4 Krankheit oder Unfall: Bei krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung kann die Fahrschule einen angemessenen Nachweis, insbesondere ein Arztzeugnis, verlangen. Ersatztermine werden nach Möglichkeit vereinbart. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten beider Parteien bleiben vorbehalten.
5. Kurs- und Unterrichtsausschluss
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Kurs oder Unterricht auszuschliessen. Gegen einen Ausschluss besteht kein Rekurs Recht.Bei Zweifeln an der Fahr- oder Unterrichtsfähigkeit (z. B. infolge Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsums, Übermüdung, Konzentrationsmangel oder gesundheitlicher Einschränkungen) kann der Unterricht jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen oder verweigert werden.
In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Lektionen oder Kursteile
6. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungsart: Fahrstunden und Kurse sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen, soweit keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Barzahlungen werden quittiert.
6.2 10er-Abonnement: Bei Vereinbarung eines 10er-Abonnements muss dieses spätestens bei der 4. Lektion vollständig bezahlt sein. Erfolgt keine Zahlung, werden ab der 5. Lektion keine weiteren Fahrstunden durchgeführt, diese jedoch vollumfänglich verrechnet. Die Fahrausbildung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang fortgesetzt.
6.3 Guthaben und Rückerstattungen: Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur bis spätestens drei (3) Monate nach der letzten Fahrlektion. Danach verfällt der Anspruch.
6.4 Administrationsgebühr: Eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 100.– ist ab der ersten Lektion fällig.Für Rechnungen oder Mahnungen wird pro Zustellung eine Gebühr von CHF 20.–erhoben.
7. Organisation und Durchführung
Jeder Fahrschüler bzw. jede Fahrschülerin ist selbst verantwortlich, vereinbarte Fahrtermine korrekt zu notieren. Nicht oder falsch eingetragene Termine werden zu 100 % verrechnet. Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Kurse oder Veranstaltungen abzusagen oder zu annullieren, insbesondere wenn die definierte Mindestteilnehmerzahl von zwei (2) Personen nicht erreicht wird. Bereits bezahlte Kurs- oder Unterrichtsgebühren werden rückerstattet oder angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Versicherung und persönliche Gegenstände
Die Haftung der Fahrschule richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Ziffer 13. Für persönliche Gegenstände sind Teilnehmende grundsätzlich selbst verantwortlich; eine gesetzlich bestehende Haftung der Fahrschule bleibt vorbehalten. Die An- und Rückreise erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung, soweit die Fahrschule dafür keine gesetzliche oder vertragliche Verantwortung trägt. Fahrschülern wird empfohlen, ihren persönlichen Versicherungsschutz einschliesslich einer allfälligen Fremdlenkerversicherung zu prüfen. Ob Lern- und Prüfungsfahrten gedeckt sind, bestimmt sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
9. Tarife
Die aktuellen Tarife werden auf www.fahrschule-rolf.ch veröffentlicht und vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt. Für gebuchte Leistungen gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss bzw. Buchung vereinbarten Preise. Die Fahrschule kann Tarife für künftige Buchungen ändern. Bereits vollständig bezahlte Abonnemente und verbindlich vereinbarte Leistungen bleiben von nachträglichen Preiserhöhungen unberührt, sofern keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht.
10. Verkehrsverstösse und Bussen Verkehrsverstösse, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und daraus entstehende Bussen, können ab der 10. Fahrlektion dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin bis zu 100 % belastet werden.
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich vor, unter Berücksichtigung des individuellen Ausbildungsstandes, der konkreten Umstände und der gesetzlichen Verantwortlichkeit im Einzelfall über eine allfällige Kostenbeteiligung zu entscheiden.
Eine Kostenübernahme durch die Fahrschule ist auch nach der 10. Fahrlektion möglich.
Wichtig: Die zehnte Fahrlektion ist eine interne Richtlinie und keine gesetzliche Haftungsgrenze. Nach Art. 100 Ziff. 3 SVG richtet sich die Verantwortlichkeit bei Lernfahrten insbesondere danach, ob der Fahrschüler den Verkehrsverstoss nach seinem Ausbildungsstand hätte vermeiden können und ob der Fahrlehrer seine Begleiter Pflichten erfüllt hat.
Die Fahrschule darf deshalb im Einzelfall entscheiden, ob sie auf eine rechtlich bestehende Forderung ganz oder teilweise verzichtet, nicht jedoch einseitig festlegen, wer gesetzlich für eine Busse verantwortlich ist.
11. Ausweise und Bewilligungen
Fahrschüler und Kursteilnehmer sind verpflichtet, alle für den Unterricht erforderlichen Ausweise und Bewilligungen (insbesondere den Lernfahrausweis) während des Unterrichts mitzuführen und unaufgefordert vorzuweisen.
Kann ein erforderlicher Ausweis nicht vorgelegt werden, wird die Fahrstunde nicht durchgeführt, jedoch zu 100 % verrechnet. Für daraus entstehende rechtliche oder administrative Folgen übernimmt die Fahrschule Rolf Selm keine Haftung.
12. Administrationspauschale
Für die Administrationspauschale gilt ausschliesslich Ziffer 6.4. Es wird für dieselbe Ausbildungskategorie keine zweite Administrationsgebühr erhoben. Eine allfällige zusätzliche Gebühr für eine weitere Ausbildungskategorie muss vor deren Buchung ausdrücklich und transparent vereinbart werden.
13. Haftung und Schadenersatz
13.1 Grundsatz
Die Fahrschule Rolf Selm verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Haftung aller Beteiligten richtet sich nach Schweizer Recht.
13.2 Schäden während Fahrstunden und Prüfungen
Verursacht ein Fahrschüler oder eine Fahrschülerin während einer Fahrlektion oder der praktischen Führerprüfung schuldhaft einen Schaden am Fahrzeug oder an fremdem Eigentum, kann die Fahrschule im gesetzlich zulässigen Umfang Schadenersatz verlangen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Felgen, Reifen, Karosserie und Spiegeln. Ausbildungsstand, Mitverschulden und weitere Umstände werden berücksichtigt.
13.3 Schäden während der praktischen Führerprüfung
Der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin ist verpflichtet, das Prüfungsfahrzeug während der praktischen Führerprüfung sorgfältig und unter Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu führen.
Für schuldhaft verursachte Schäden am Prüfungsfahrzeug, insbesondere an Felgen, Reifen, Karosserie, Aussenspiegeln und weiteren Fahrzeugteilen, kann die Fahrschule Rolf Selm bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrzeugschäden in Rechnung stellen.
Dies umfasst bei bestehender Ersatzpflicht auch Versicherungsselbstbehalte und nicht versicherte Schadenanteile. Versicherungsleistungen sowie eine allfällige Mitverantwortung anderer Beteiligter werden berücksichtigt.
Den durch einen Fahrzeugschaden entstehenden Arbeits-, Betriebs- oder Nutzungsausfall trägt die Fahrschule Rolf Selm grundsätzlich selbst, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist.
13.4 Betriebs- und Nutzungsausfall
Nachgewiesene Betriebs- oder Nutzungsausfälle können geltend gemacht werden, soweit dafür eine gesetzliche Ersatzpflicht besteht.
13.5 Verkehrsverstösse und Bussen
Die Verantwortlichkeit für Verkehrsverstösse und Bussen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt nach Absprache in der Regel durch die Fahrschule Rolf Selm. Eine selbstständige Anmeldung durch die Fahrschülerin bzw. den Fahrschüler ist im Rahmen der geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen möglich. Die Bereitstellung eines Fahrschulfahrzeugs für eine selbstständig angemeldete Prüfung bedarf einer ausdrücklichen vorgängigen
Vereinbarung. Bei Verwendung eines privaten Prüfungsfahrzeugs müssen die geltenden Prüfungs- und Fahrzeugvorschriften eingehalten werden. Die gesetzliche Haftung der Fahrschule bleibt vorbehalten.
15. Geschäfts- und Erreichbarkeitszeiten
Montag bis Donnerstag: 07.00–12.00 Uhr und 13.30–19.00 Uhr.
Freitag: 07.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr.
Samstag: 08.00–12.00 Uhr.
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen besteht grundsätzlich keine persönliche Erreichbarkeit. Schriftliche
Mitteilungen können jederzeit eingehen; für Abmeldungen gilt Ziffer 4.
16. Änderungen der AGB
Die Fahrschule kann ihre AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbarte Fassung. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage oder einer entsprechenden Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
AGB erstellt: Buchrian, 01.01.2026

Motorrad Auffrischungskurse und Fahrtraining ab 2 Teilnehmer nur CHF 60.- pro Person a 45 Minuten
Unsere Kurse sind freiwillig, aber eine großartige Ergänzung zu deiner Fahrausbildung.Wenn du dich auf dem Motorrad noch unsicher fühlst oder eine intensivere Prüfungsvorbereitung möchtest, empfehlen wir dir unsere Kurse wärmstens – für mehr Sicherheit, Fahrspaß und Selbstvertrauen!
Mindestalter 15 Jahre
Kleinmotorräder (vmax 45 km/h) Dauerleistung max. 4 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Mindestalter 16 Jahre
Motorräder bis 125 cm3 max. 11 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Motorräder max. 35 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A: Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren.
Eine Lektion Motorrad á 45 Min.
CHF 90.-
Grundkurs nicht bei mir absolviert
CHF 95.-
Eine Lektion Motorrad mit (2 Personen) je
CHF 60.-
Grundkurs 1+2 und 3 für alle Motorräder
CHF 500,-
Motoversicherung ist Sache der Teilnehmer
Grundkurs 3 (4 Stunden)
CHF 180.-
Bitte bei der Anmeldung vermerken, dass nur 4 Stunden absolviert werden müssen !
( Das betrifft der Kursteil 3)

Hier finden Sie alle Informationenbezüglich Lernfahrausweis, sowie den zu erfüllenden Bedingungen
https://strassenverkehrsamt.lu.ch/Strassenverkehr/fuehrer_und_lerner/lernfahrausweis
MINDESTALTER UND KATEGORIEN:
Kategorie A:
Ein Direkteinstieg ist grundsätzlich nicht mehr möglich (Ausnahmen: Motorradmechaniker, Polizei, Verkehrsexperten).
Vorbesitz Kat. A max. 35 kW und zwei Jahre klaglose Fahrpraxis - Lernfahrausweis erforderlich - Gültigkeit 12 Monate.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen und einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg.
Motorräder mit Doppelräder sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.
Kategorie A (max 35 kW):
Mindestalter 18 Jahre
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate - nach Abschluss PGS - 12 Monate Verlängerung.
Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Bei Vorbesitz der neurechtlichen Kat. A1 – 12 Monate.
Bei Vorbesitz der altrechtlichen Kat. A1 – 4 + 12 Monate, in diesem Fall muss PGS 3 (4 Stunden) nachgeholt werden.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1, max. 35 kW und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von max. 0.20 kW/kg.
Motorräder mit Doppelräder sind als Prüfungsfahrzeug nicht zulässig!
Übergangsrecht:
Wer den Lernfahrausweis bis am 31.12.2020 erworben hat und vor dem 30.06.2021 im Besitz des entsprechenden Führerausweises ist, kann nach zweijähriger, klagloser Fahrpraxis den Führerausweis Kat. A offen ohne praktische Führerprüfung beantragen.
Wer vor dem 01.01.2021 im Besitz des Führerausweises Kat. A1 und des Lernfahrausweises Kat. A max. 35kW ist, muss ab 01.01.2021 auch nur noch 4 Stunden PGS besuchen (ab 01.01.2021 gibt es Kurs 2a nicht mehr).
Kategorie A1:
Mindestalter 15 Jahre – Kleinmotorräder (vmax 45 km/h) Dauerleistung max. 4 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate nach Abschluss PGS (12 Stunden) – 12 Monate Verlängerung.
Prüfungsfahrzeug: Ein Kleinmotorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwa-gen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30km/h und eine Nenn- bzw. Dauerleistung von max. 4 kW.
Doppelräder und dreirädrige Kleinmotorräder sind als Prüfungsfahrzeuge nicht zulässig.
Mindestalter 16 Jahre – Motorräder bis 125 cm3 max. 11 kW. Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate nach Abschluss PGS (12 Stunden) – 12 Monate Verlängerung.
Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h ohne Doppelräder.
Kleinmotorräder sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig, ausgenommen Personen die den Lernfahrausweis vor dem 16. Geburtstag erworben haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrschule Rolf Selm
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Fahrausbildung, einem Kurs oder einer Veranstaltung der Fahrschule Rolf Selm anerkennt der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich.
2. Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach modernen methodischen und didaktischen Grundsätzen.
Die Fahrschule Rolf Selm verpflichtet sich, dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu vermitteln, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sowie der entsprechenden Verordnungen entspricht.
3. Absenzen
Bei Nichterscheinen zu Fahrstunden, Kursen oder Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Nichtbezahlung oder Rückerstattung der Kurskosten oder Fahrstunden.
Versäumte Fahrstunden oder Kurstage können grundsätzlich nicht nachgeholt werden, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
4. Abmeldung / Annullation
4.1 Kurse
Erfolgt eine Abmeldung weniger als sieben (7) Tage vor Kursbeginn, werden 100 % der Kurskosten in Rechnung gestellt.
4.2 Fahrstunden
Fahrstunden sind mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich (per E-Mail, SMS oder WhatsApp) abzusagen.
Bei nicht erfolgter oder verspäteter Abmeldung wird der volle Preis der jeweiligen Lektion bzw. Doppellektion verrechnet.
4.3 Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen ist eine Abmeldung nicht möglich.
4.4 Krankheit oder Unfall
Bei Krankheit oder Unfall können versäumte Fahrstunden oder Kurstage ausschliesslich gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und nach Möglichkeit nachgeholt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Nachholen besteht nicht. Die Fahrschule Rolf Selm ist nicht verpflichtet, Ersatztermine anzubieten.
5. Kurs- und Unterrichtsausschluss
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Kurs oder Unterricht auszuschliessen. Gegen einen Ausschluss besteht kein Rekursrecht.
Bei Zweifeln an der Fahr- oder Unterrichtsfähigkeit (z. B. infolge Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsums, Übermüdung, Konzentrationsmangel oder gesundheitlicher Einschränkungen) kann der Unterricht jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen oder verweigert werden.
In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Lektionen oder Kursteile.
6. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungsart
Fahrstunden und Kurse sind grundsätzlich im Voraus und bar zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 10er-Abonnement
Bei Vereinbarung eines 10er-Abonnements muss dieses spätestens bei der 4. Lektion vollständig bezahlt sein.
Erfolgt keine Zahlung, werden ab der 5. Lektion keine weiteren Fahrstunden durchgeführt, diese jedoch vollumfänglich verrechnet. Die Fahrausbildung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang fortgesetzt.
6.3 Rückvergütungsansprüche
Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur bis spätestens drei (3) Monate nach der letzten Fahrlektion. Danach verfällt der Anspruch.
6.4 Administrations- und Mahngebühren
Eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 100.– ist ab der ersten Lektion fällig.
Für Rechnungen oder Mahnungen wird pro Zustellung eine Gebühr von CHF 20.– erhoben.
7. Organisation und Durchführung
Jeder Fahrschüler bzw. jede Fahrschülerin ist selbst verantwortlich, mündlich vereinbarte Fahrtermine korrekt zu notieren.
Nicht oder falsch eingetragene Termine werden zu 100 % verrechnet.
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Kurse oder Veranstaltungen abzusagen oder zu annullieren, insbesondere wenn die definierte Mindestteilnehmerzahl von zwei (2) Personen nicht erreicht wird.
Bereits bezahlte Kurs- oder Unterrichtsgebühren werden rückerstattet oder angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Versicherung und Haftungsausschluss
Für Kurse, Fahrstunden und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für entstandene Schäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die An- und Rückreise erfolgt ebenfalls auf eigene Verantwortung.
Für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt die Fahrschule Rolf Selm keine Haftung.
Den Fahrschülern wird dringend empfohlen, eine Fremdlenkerversicherung abzuschliessen (Kosten ca. CHF 30.– bis CHF 70.– pro Jahr).
9. Tarife
Die aktuellen Preise sind auf der Website www.fahrschule-rolf.ch veröffentlicht.
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und ohne Vorankündigung anzupassen. Massgebend ist stets der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Tarif.
10. Verkehrsverstösse
Verkehrsverstösse, insbesondere Bussgelder (z. B. Geschwindigkeitsbussen), werden ab der 10. Fahrlektionvollumfänglich (100 %) dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin belastet.
11. Ausweise und Bewilligungen
Fahrschüler und Kursteilnehmer sind verpflichtet, alle für den Unterricht erforderlichen Ausweise und Bewilligungen (insbesondere den Lernfahrausweis) während des Unterrichts mitzuführen und unaufgefordert vorzuweisen.
Kann ein erforderlicher Ausweis nicht vorgelegt werden, wird die Fahrstunde nicht durchgeführt, jedoch zu 100 % verrechnet.
Für daraus entstehende rechtliche oder administrative Folgen übernimmt die Fahrschule Rolf Selm keine Haftung.
12. Administrationspauschale
Pro Schüler und Kategorie wird einmalig eine Administrationspauschale erhoben.
Die Höhe der Pauschale ist auf der Website www.fahrschule-rolf.ch geregelt.
13. Haftung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegenüber der Fahrschule Rolf Selm, deren Mitarbeitenden sowie beigezogenen Hilfspersonen bestehen ausschliesslich, sofern der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
In diesem Fall ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, der aus dem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten resultiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Während der praktischen Prüfungsfahrt werden sämtliche Bussen, Fahrzeugschäden sowie daraus entstehende Kosten zu 100 % dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin belastet.
14. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt in der Regel durch die Fahrschule Rolf.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Fahrschülerin oder des Fahrschülers kann die praktische Führerprüfung jedoch bis zu zweimal selbstständig angemeldet und durchgeführt werden, ohne Bestätigung oder Ausbildungsnachweis der Fahrschule Rolf.
In diesen Fällen ist die praktische Führerprüfung zwingend mit einem privaten, vorschriftsgemässen Fahrzeug zu absolvieren. Die Fahrschule Rolf übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung oder Haftung.
15. Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
Montag – Donnerstag:
07.00–12.00 Uhr / 13.30–19.00 Uhr
Freitag:
07.00–12.00 Uhr / 13.30–17.00 Uhr
Samstag:
08.00–12.00 Uhr
16. Änderungen der AGB
Die Fahrschule Rolf Selm behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin mit der jeweils gültigen Fassung der AGB einverstanden.
AGB erstellt: Buchrian, 01.01.2026

Die Fahrschule Rolf ist seit dem Jahr 2006 bekannt für seine Motorradkurse.
Mit Professionalität und einer grossen Methodenvielfalt, einen sicheren Einstieg in den Strassenverkehr
Zusätzlich biete ich jeden Monat Verkehrsuntericht in Luzern und Ebikon an.






effizienter, leicht verständlicher und bedarfsgerechter Fahrunterricht.
Im Jahre 2003 habe ich mich erfolgreich zum Fahrlehrer ausbilden lassen. Danach konnte ich einige Erfahrungen bei diversen Fahrlehrer sammeln. Drei Jahre später habe ich mich entschieden, mein Angebot zu erweitern. Als passionierter Motorradfahrer lag es nahe, mich als Motorradfahrlehrer auszubilden, seither biete ich auch Motorrad Fahrkurse an und konnte mich auch in diesem Gebiet sehr gut etablieren. Im Jahr 2007 entschied ich mich für meine Selbständigkeit.
Ehemalige Fahrschüler beschreiben mich als ruhig, geduldig, fokussiert und fordernd aber nicht überfordernd. Mit viel Freude und Humor bin ich bestrebt, Menschen wie Dich sicher und schnell zum Führerausweis zu bringen. Jede/r Fahrschüler/in ist einzigartig. Ich passe meinen Fahrunterricht individuell den Fahrschüler an, mir ist wichtig, dass Spass und Freude am Fahren nicht auf der Strecke bleiben.